Rauchwarnmelder
Als geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 übernehmen wir
Planung, Inbetriebnahme und Wartung von Rauchwarnmelder.
Beruhigt einschlafen - Hekatron Rauchwarnmelder
Jede Landesbauordnung beinhaltet folgenden Grundsatz: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."
In Bayern: Einbaupflicht bei Neu- und Umbauten seit 2013, Übergangsfrist in Bestandsbauten bis 31.12.2017